01Lackschichtmessung
- Werkzeug
- Lackschichtmessgerät
- Erfasst
- Schichtdicke in µm
Messung der Lackschichtdicke an geeigneten Karosseriebauteilen. Abweichungen geben Hinweise auf Nachlackierungen, Spachtelarbeiten oder frühere Reparaturen.
Ingenieurbüro M.Sc. Kessir
Hichem Kessir steht als durch die DESAG geprüfter und anerkannter Sachverständiger für unabhängige und fachlich fundierte Gutachten. Persönlich, transparent und mit dem Anspruch, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

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Beweissicherung nach unverschuldetem Unfall: Reparaturkosten, merkantiler Minderwert, Nutzungsausfall und Wiederbeschaffungswert. Die Gegenseite trägt die Kosten (§ 249 BGB).
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Jetzt anfragen →Jede Begutachtung folgt einem festen technischen Ablauf. Das sind die Werkzeuge und Methoden hinter meinen Gutachten.
01Messung der Lackschichtdicke an geeigneten Karosseriebauteilen. Abweichungen geben Hinweise auf Nachlackierungen, Spachtelarbeiten oder frühere Reparaturen.
02Systematische Aufnahme der beschädigten Bereiche, der Schadensdetails und der relevanten Fahrzeugmerkmale als nachvollziehbare Grundlage der Dokumentation.
03Messung der Profiltiefe und Dokumentation des Reifenzustands, soweit für die Begutachtung relevant.
04Untersuchung der beschädigten Bauteile, der angrenzenden Bereiche und der sichtbaren Spaltmaße, um das Schadensbild fachlich einzuordnen.
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„Mein Mandant soll nach einem Unfall nicht nur ein Dokument erhalten, sondern Klarheit und die Gewissheit, dass sein Schaden mit ingenieurwissenschaftlicher Exaktheit beziffert wird.“Hichem Kessir, M.Sc. Wi.Ing.
Nach meinem Ingenieurstudium an der Universität Hamburg und der HAW Hamburg habe ich zunächst technische Berufserfahrung gesammelt und mich anschließend als Kfz-Gutachter spezialisiert. Moderne Assistenzsysteme und hochfeste Leichtbaukarosserien erfordern Fachwissen, damit Schäden vollständig erfasst und Minderwerte korrekt bewertet werden.
Nach einem Unfall zählt Vertrauen. Zuverlässigkeit, Sorgfalt und ein persönlicher Draht sind es, die unsere Mandanten an der Zusammenarbeit schätzen.
Für mich zählt, dass Sie sich nach einem Unfall gut aufgehoben fühlen. Deshalb vertrete ich Ihre Interessen persönlich, transparent und mit der Genauigkeit eines Ingenieurs.
Hichem ist korrekt und zuverlässig. Man fühlt sich bei ihm richtig gut aufgehoben. Absolute Empfehlung! 👍
Sehr kompetenter und zuverlässiger Kfz-Gutachter! Mein Fahrzeug wurde schnell, professionell und sehr gründlich bewertet. Freundliche Beratung, hohe Fachkompetenz und eine schnelle Abwicklung. Absolut empfehlenswert, jederzeit wieder!
Dochmals vielen Dank Herr Kessir!
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Sehr freundlich, pünktlich und zuverlässig. Man merkt, dass hier sauber und mit viel Sorgfalt gearbeitet wird. Klare 5 Sterne 👍
Kompetenter und zuverlässiger Gutachter.
Verständlich erklärt: Was nach einem Unfall zählt und worauf Sie bei Gutachten, Wertminderung und Abrechnung achten sollten.
Nach einem Unfall ist die Aufregung groß. Mit einer klaren Reihenfolge behalten Sie den Überblick und sichern Ihre Ansprüche von Anfang an.
Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie eine Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck in ausreichendem Abstand auf. Bringen Sie sich und Mitfahrende aus dem Gefahrenbereich.
Bei Verletzten wählen Sie sofort den Notruf 112. Die Polizei (110) sollten Sie bei Verletzten, höherem Sachschaden, Streit über den Hergang oder Unfallflucht hinzuziehen. Im Zweifel lieber einmal zu viel.
Geben Sie vor Ort keine Schuldeingeständnisse ab und unterschreiben Sie nur Unfallberichte, die Sie vollständig verstanden haben.
Lassen Sie den Schaden begutachten, bevor repariert wird. So wird alles vollständig dokumentiert. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Gutachterkosten in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall kommt es auf die genauen Umstände an.
Nach einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung den Schaden ersetzen. Oft schlägt sie dabei einen eigenen Gutachter vor. Auf diesen Vorschlag müssen Sie nicht eingehen.
Als Geschädigter dürfen Sie grundsätzlich einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Die erforderlichen Gutachterkosten gehören zum Schaden, den die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel ersetzt (§ 249 BGB).
Ein Gutachter, den Sie beauftragen, vertritt Ihre Interessen. Ein von der Versicherung benannter Prüfer arbeitet in deren Auftrag. Beides ist erlaubt, die Interessenlage ist aber eine andere.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall kommt es auf die genauen Umstände an.
Beide Dokumente nennen Kosten, sie haben aber unterschiedliche Aufgaben.
Eine Werkstatt schätzt damit die voraussichtlichen Reparaturkosten. Er ist schnell erstellt und bei kleinen Schäden häufig ausreichend.
Ein Sachverständiger dokumentiert den Schaden unabhängig und umfassend. Je nach Fall gehören dazu:
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall kommt es auf die genauen Umstände an.
Der Begriff Totalschaden klingt endgültig, bedeutet aber nicht immer dasselbe.
Bei einem technischen Totalschaden lässt sich das Fahrzeug nicht mehr reparieren. Ein wirtschaftlicher Totalschaden kann vorliegen, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Reparatur auch dann zulässig sein, wenn die Kosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, bis zu einer Grenze von etwa 130 Prozent und bei fachgerechter, vollständiger Reparatur. Ob das in Ihrem Fall gilt, sollte im Einzelfall geklärt werden.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall kommt es auf die genauen Umstände an.
Auch ein fachgerecht repariertes Fahrzeug kann nach einem Unfall weniger wert sein, weil ein Unfallschaden den Marktwert beeinflussen kann. Diesen Betrag nennt man merkantile Wertminderung.
Ein Sachverständiger kann die Wertminderung im Gutachten nachvollziehbar berechnen. Bei einem unverschuldeten Unfall kann sie Teil des Schadensersatzes sein, den die gegnerische Versicherung zahlt.
Nicht bei jedem Fahrzeug und jedem Schaden entsteht eine Wertminderung. Bei neueren Fahrzeugen mit größerem Schaden ist sie häufiger relevant als bei älteren Fahrzeugen mit kleinem Schaden.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall kommt es auf die genauen Umstände an.
Nach einem Unfall haben Sie oft die Wahl, den Schaden reparieren zu lassen oder sich den Betrag auszahlen zu lassen.
Sie lassen das Fahrzeug reparieren und reichen die Rechnung ein. Die tatsächlich angefallenen Kosten werden ersetzt, einschließlich der Mehrwertsteuer.
Sie lassen sich den im Gutachten ermittelten Betrag auszahlen und reparieren gar nicht oder günstiger. Dabei gilt:
Das hängt von Fahrzeug, Alter und Ihrem Ziel ab. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie sich festlegen.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall kommt es auf die genauen Umstände an.
Die wichtigsten Antworten rund um Ihr Gutachten, kurz und verständlich erklärt.
Weitere Frage? Jetzt anfragenDie Kosten für ein Kfz-Gutachten richten sich grundsätzlich nach Art, Umfang und Aufwand der Begutachtung.
Bei einem Schadengutachten nach einem unverschuldeten Unfall werden die erforderlichen Gutachterkosten grundsätzlich von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen.
Bei Wertgutachten, Oldtimer-Gutachten oder individuellen Fahrzeugbewertungen richten sich die Kosten nach dem jeweiligen Aufwand.
Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches, individuelles Angebot.
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt grundsätzlich die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die erforderlichen Kosten für das Schadengutachten.
Nein. Als Geschädigter können Sie grundsätzlich einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Sie müssen nicht den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter nehmen.
Idealerweise möglichst zeitnah nach dem Unfall und vor Beginn einer Reparatur. So kann der Schaden vollständig dokumentiert und bewertet werden.
Nicht unbedingt. Bei einem sogenannten Bagatellschaden kann ein Kostenvoranschlag der Werkstatt ausreichend sein. Ob ein Gutachten sinnvoll und erforderlich ist, hängt vom konkreten Schaden ab.
Ein Kostenvoranschlag dient hauptsächlich der Ermittlung der voraussichtlichen Reparaturkosten.
Ein Schadengutachten ist deutlich umfassender. Es kann unter anderem Reparaturkosten, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung und einen möglichen wirtschaftlichen Totalschaden berücksichtigen.
Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, den von der Versicherung vorgeschlagenen Sachverständigen zu beauftragen. Als Geschädigter können Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl einschalten.
Die Dauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Schadens ab. Nach der Fahrzeugbesichtigung wird das Gutachten schnellstmöglich erstellt.
Nein. Die Fahrzeugbesichtigung kann je nach Situation bei Ihnen zu Hause, in einer Werkstatt oder an einem anderen geeigneten Ort erfolgen.
Ein zertifizierter Sachverständiger verfügt über nachgewiesene Fachkenntnisse und eine entsprechende Qualifikation. Dadurch kann der Fahrzeugschaden fachgerecht dokumentiert, bewertet und nachvollziehbar im Gutachten dargestellt werden.
Ja. Auch nach einer fachgerechten Reparatur kann ein Unfall den Marktwert eines Fahrzeugs beeinflussen. Ob eine merkantile Wertminderung vorliegt und in welcher Höhe, hängt unter anderem vom Fahrzeug, Alter, Laufleistung und Schadenumfang ab.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden kann vorliegen, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. Ein Gutachten ermittelt unter anderem Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert und schafft damit eine wichtige Grundlage für die weitere Schadenregulierung.
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